AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mathias Herwix, Köln, 2020


1. Allgemeines
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mathias Herwix und dem Auftraggebenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für zukünftige Folgeaufträge des Auftraggebenden gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von Mathias Herwix schriftlich bestätigt wurden. Hierzu zählt auch ein gesonderter Vertrag.

1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die Dritte als Einzelleistung (zB. Kameramann, Edit, Color Grading oder Beratung) von Mathias Herwix beauftragt erbringen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Auftraggebende, dass die Geschäftsbedingungen bekannt sind und mit diesen einverstanden ist. Entgegenstehende AGB des Auftraggebenden gelten nur, soweit Mathias Herwix sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. 

1.4 Die Herstellung der Produktion erfolgt aufgrund des vom Auftraggebenden zur Verfügung gestellten oder genehmigten Konzepts und wird in einer Qualität erbracht, die dem durch seine Referenzen erwiesenen Qualitätsstandards entspricht.

1.5 Mathias Herwix trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung der Produktion als Ganzes und seiner Teile.


2. Kosten
2.1 Die von Mathias Herwix angegebenen Preise sind in EURO (€) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Nettopreise auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird. Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern das Produkt nach den bei Auftragserteilung gegeben Richtlinien und des genehmigten Konzepts hergestellt wird. 

2.2 Reisekosten sind im Preis nicht enthalten und werden von Mathias Herwix gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Etwaige Mehrkosten aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebenden hat Mathias Herwix vor Erbringung der Leistung anzukündigen. Geschieht dies nicht, können Mehrkosten nur in Höhe von maximal 50% der Herstellungskosten geltend gemacht werden.

Sollte Mathias Herwix vom Konzept abweichen, und werden dadurch Mehrkosten verursacht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Auftraggebenden. 

2.4 Mathias Herwix ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von maximal 50% der Auftragssumme, vor Produktionsbeginn, zu verlangen.

2.5 Eine ggf. erforderliche Überschreitung des Honorars um bis zu 10% gilt als vertraglich zulässig. Bei einer höheren Abweichung, wird Mathias Herwix den Auftraggebenden unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktage ab Zugang dieser Erhöhungsanzeige schriftlich widerspricht.

2.6 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehtermins (Wetterrisiko) sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die anfallenden Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mathias Herwix zurückzuführen sind.

2.7 Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mathias Herwix verursacht wurde, zB. durch Geräte- oder Materialschaden kann der Auftraggebende keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

2.8 Verlangt der Auftraggebenden vor der Abnahme einer Produktion Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Konzepts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Inhalte, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, solange es sich um keine berechtigten Mängelrügen handelt. 

Mathias Herwix hat den Auftraggebenden über die Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

2.9 Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggebenden. Wünscht der Auftraggebende die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat der Auftraggebende die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

2.10 Tritt der Auftraggebende ohne Verschulden durch Mathias Herwix vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2.11 Wird die Produktion später als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggebenden verschoben oder abgesagt, hat Mathias Herwix Anspruch auf die Hälfte der abgesprochenen Vergütung. Geschieht die Verschiebung oder Absage 2 Tage oder später vor der Produktion, hat Mathias Herwix Anspruch auf die gesamte Vergütung.


3. Produktion
3.1 Vor- bzw. Dreharbeiten und vergleichbare Arbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. des akzeptierten Angebotes.

3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt Mathias Herwix.

3.4 Mathias Herwix gibt dem Auftraggebenden die Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Produktion anwesend zu sein. Der Auftraggebende soll vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Produktion sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.

3.5 Sofern sich der Auftraggebende verpflichtet, Mathias Herwix für die Vertragsdurchführung eigenes Produktionsmaterial (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggebende dieses umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung oder Anpassung des vom Auftraggebenden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggebenden die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggebenden stellt sicher, dass Mathias Herwix die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.6 Der Auftraggebenden versichert, dass er über die erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese Rechte an Mathias Herwix überträgt.

3.7 Mathias Herwix trägt das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder Missratens der Produktion bis zur Abnahme, nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust vom Auftraggebenden übernimmt Mathias Herwix keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebenden liegt, Datensicherungen durchzuführen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten eines Erfüllungshilfe von Mathias Herwix.

3.9 Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggebenden die Gelegenheit, die vorläufige Fassung der Produktion anzusehen und zu genehmigen. Eine nachträgliche Änderung und die dabei entstehenden Kosten hat der Auftraggebenden zu tragen.

3.10 Mathias Herwix bietet, sofern im Angebot enthalten, Musiklizenzen für seine Audiolibrary an. Sollte der Auftraggebende sich die Nutzung eines bestimmten Musiktitels wünschen, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt. Andernfalls kümmert sich Mathias Herwix um die Lizenzbeschaffung; dieser Aufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.11 Falls auf Wunsch des Auftraggebenden fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 


4. Abnahme
4.1 Die finale Version wird von Mathias Herwix unmittelbar nach Fertigstellung dem Auftraggebenden als Downloadlink (oder falls gewünscht als Datenträger) übergeben. Der Auftraggebende muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich die Abnahme der Produktion bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht innerhalb der 14 Tagen gilt die Produktion als abgenommen.

4.2 Die Abnahme durch den Auftraggebenden bzw. seinen Bevollmächtigten bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. 

4.3 Nachbesserungsverlangen des Auftraggebenden, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur einmalig geltend gemacht werden. Nach erfolgter Korrektur ist Mathias Herwix nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

4.4 Der Auftraggebende ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Produktion dem festgelegten Konzept und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn die Produktion von dem getroffenen Konzept abweicht, diese Abweichung jedoch auf Wunsch des oder in Absprache mit dem Auftraggebenden genehmigt wurde, ist der Auftraggebende zur Abnahme verpflichtet.

4.5 Hat der Auftraggebenden nach Abnahme der Produktion Änderungswünsche, so hat er Mathias Herwix die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Ich bin verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebenden. 


5. Lieferfrist
5.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Finalen Version wird zwischen Mathias Herwix und dem Auftraggebenden bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt.

5.2 Sollte Mathias Herwix feststellen, dass der geplante Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggebende unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.

5.3 Kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebenden oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggebenden zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebenden um mehr als 6 Monate, ist Mathias Herwix berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggebende zu tragen.

5.4 Sollte der Zeitplan, durch außergewöhnliche Umstände, nicht eingehalten werden, die Mathias Herwix trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen noch vorhersehen kann (zB. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

5.5 Hält Mathias Herwix den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggebende verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer Mathias Herwix die Finale Version abzuliefern hat. Im übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften. 


6. Haftung
6.1 Mathias Herwix haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggebenden gegenüber für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

6.2 Tritt bei der Herstellung der Produktion ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Mathias Herwix nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produktion. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung, die weder von Mathias Herwix noch vom Auftraggebenden zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggebenden nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bis dahin erbrachte Leistung wird dennoch in Rechnung gestellt. 

6.3 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe der Finalen Version schriftlich angemeldet werden.

Bei Feststellung eines durch Mathias Herwix verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Mathias Herwix hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

6.4 Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebenden in dessen eigenen Räumlichkeiten oder fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, übernimmt Mathias Herwix bei entstehende Betriebsstörungen keine Haftung.

6.5 Mathias Herwix haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung verursacht werde, der Auftraggebende trägt jedoch das Risiko für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Requisiten.

6.6 Mathias Herwix verpflichtet sich zur Ablieferung einer technisch einwandfreien Sendekopie (Film- / Digital- /HD-Format). Mathias Herwix leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Für unsachgemäße Weiterbearbeitungen durch Dritte (z.B. MPEG – Kodierungen) wird keine Gewähr übernommen.  


7. Urheberrechte & Verwertungsrechte
7.1 Das Eigentum an allen während der Produktion entstanden Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbücher/Pläne/etc. verbleibt bei Mathias Herwix.

Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Mathias Herwix. Vom Auftraggebenden gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden. 

7.2 Mathias Herwix ist in jedem Fall berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.

7.3  Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggebenden über.

7.4 Mathias Herwix erhält vom Auftraggebenden das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die angefertigten Inhalte für den unmittelbare eigenen Bedarf (zB. Präsentation vor Kunden und für das eigene Werbeangebot, wie zB. Showreel) unentgeltlich nutzen zu dürfen. Dies gilt jedoch erst, wenn die Produktion seitens des Auftraggebenden im Einsatz ist.

7.6 Der Auftraggebende ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch Mathias Herwix selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus werblichen, wirtschaftlichen oder technischen Gründen unzumutbar oder vertraglich anders geregelt.

7.7 Mathias Herwix verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktionen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern. Vor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggebenden schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren. 

Bei der Kalkulation meiner Leistungen ist auch der tatsächliche Aufwand für die sachgerechte Lagerung (z.B. bei digitalen Formaten regelmäßiges Umkopieren) zu berücksichtigen.  

7.8 Mit der Ablieferung der sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggebenden über, auch wenn die Produktion bei Mathias Herwix, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder in einem von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.

7.9 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial bei Mathias Herwix.  

8. Widerrufsbelehrung
Der Auftraggebenden hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen. Generell gilt dass jeder bis zur Kündigung entstandene Aufwand in Rechnung gestellt wird.

8.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggebende ohne Verschulden von Mathias Herwix vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist Mathias Herwix berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige USt. und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. 

8.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 5 und 3 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status ist Mathias Herwix berechtigt, 50% der kalkulierten und vom Auftraggebenden akzeptierten Nettokosten zuzüglich USt. und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen. 

8.3 Tritt der Auftraggebenden zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.  


9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.

9.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen:
1/2 bei Auftragserteilung 

1/2 bei Abnahme  

bzw. bei längerer Produktionszeit:

1/3 bei Auftragserteilung

1/3 bei Drehbeginn (oder vergleichbarer Tätigkeit)

1/3 bei Abnahme 


10. Verschwiegenheit
Mathias Herwix und der Auftraggebende sind wechselseitig verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahme sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.


11. Künstlersozialkasse
Die von Mathias Herwix berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggebende ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Mathias Herwix als nicht-juristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf der Auftraggebenden nicht in Abzug bringen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggebenden verantwortlich.


12. Salvatorische Klausel 
12.1 Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen und darüber hinaus gehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt.


13. Sonstige Bestimmungen 
13.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.